STATUT.
Organisationsstatut der Wählervereinigung Neue Perspektive Vogtland
(mit Stand: 13. Dezember 2024)
Inhalt:
§ 1 Name und Sitz
§ 2 Zweck, Aufgaben und Ziele
§ 3 Unterstützerinnen und Unterstützer
§ 4 Organe der Wählervereinigung
§ 5 Kreiskomitee
§ 6 Unterstützerforum
§ 7 Finanzen
§ 8 Wahlverfahren
§ 9 Fraktionen in den kommunalen Vertretungen
§ 10 Ortsgruppen
§ 11 Zusammenarbeit mit anderen Vereinigungen
§ 12 Änderungen des Organisationsstatuts
§ 13 Auflösung
§ 14 Inkrafttreten
§ 1 Name und Sitz
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Die Wählervereinigung führt den Namen “Neue Perspektive Vogtland” - Kürzel “PERSPEKTIVE”. Sie ist eine nicht-mitgliedschaftliche Vereinigung.
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Der Sitz der Wählervereinigung befindet sich in Plauen, mit einer Außenstelle in Muldenhammer.
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Die Wählervereinigung agiert als unabhängige und selbstständige politische Organisation im sächsischen Vogtlandkreis.
§ 2 Zweck, Aufgaben und Ziele
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Die “Neue Perspektive Vogtland” ist eine Vereinigung von Bürgerinnen und Bürgern, die sich dem gesellschaftlichen Miteinander, basierend auf Dialog und Respekt verpflichtet fühlt. Sie fördert einen permanenten Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern, um gemeinsame Lösungsansätze für regionale Herausforderungen zum Wohle aller zu entwickeln.
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Die Wählervereinigung setzt sich für die Förderung von Frieden, Freiheit, Gleichheit, Nachhaltigkeit und demokratischen Werten ein.
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Die Wählervereinigung bietet den Menschen im Vogtlandkreis eine Organisation, die es ihnen ermöglicht, an politischen Angelegenheiten mitzuwirken, mitzubestimmen und Verantwortung zu übernehmen.
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Die Wählervereinigung fördert die aktive Bürgerbeteiligung an politischen Entscheidungsprozessen und strebt eine offene und transparente politische Arbeit an.
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Bei Wahlen benennt und unterstützt sie geeignete Persönlichkeiten aus den eigenen Reihen und der Region als Kandidatinnen und Kandidaten für eine Mandatsübernahme.
§ 3 Unterstützerinnen und Unterstützer
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Jede natürliche Person, die sich zu den Grundsätzen der Wählervereinigung gemäß diesem Organisationsstatut und dem Grundsatzprogramm bekennt, kann sich als Unterstützerin oder Unterstützer der Wählervereinigung registrieren lassen.
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Eine Registrierung als Unterstützerin/ Unterstützer ist jederzeit über die Webseite der Wählervereinigung möglich. Anschließend wird die Registrierung an das Kreiskomitee weitergeleitet.
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Über alle Registrierungsanträge entscheidet das Kreiskomitee.
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Registrierte Unterstützerinnen und Unterstützer haben das Recht, an allen Veranstaltungen der Wählervereinigung teilzunehmen und Vorschläge sowie Anträge an das Kreiskomitee und das Unterstützerforum zu richten. Sie können an Abstimmungen und Wahlen im Unterstützerforum teilnehmen und an der politischen Willensbildung mitwirken.
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Die Verhängung von Ordnungsmaßnahmen gegenüber registrierten Unterstützerinnen und Unterstützern erfolgt auf Antrag des Kreiskomitees durch einen Beschluss des Unterstützerforums. Gründe für die Verhängung von Ordnungsmaßnahmen sind insbesondere schwerwiegende Verstöße gegen die Grundsätze der Wählervereinigung oder/und strafrechtlich relevantes Verhalten.
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Von den registrierten Unterstützerinnen und Unterstützern wird ein freiwilliger finanzieller Jahresbeitrag zur Unterstützung der Arbeit der Wählervereinigung erbeten.
§ 4 Organe der Wählervereinigung
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Die Organe der Wählervereinigung sind das Kreiskomitee und das Unterstützerforum.
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In den Organen der Wählervereinigung können alle registrierten Unterstützerinnen und Unterstützer mitwirken; im Unterstützerforum sind darüber hinaus auch Sympathisantinnen und Sympathisanten aus dem Vogtlandkreis zur Mitarbeit eingeladen. Die Mitwirkung erfolgt ehrenamtlich.
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Auf Antrag des Kreiskomitees kann das Unterstützerforum weitere Organe ergänzen.
§ 5 Kreiskomitee
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Das Kreiskomitee ist das leitende Gremium der Wählervereinigung.
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Das Kreiskomitee nimmt die folgenden Aufgaben war: Koordination und Leitung der Wählervereinigung, Ausführung der Beschlüsse des Unterstützerforums, Repräsentation der Wählervereinigung in der Öffentlichkeit, Vorbereitung der Teilnahme an Wahlen, Beantragung von Ordnungsmaßnahmen gegenüber registrierten Unterstützerinnen und Unterstützern, Betreuung der Öffentlichkeitsarbeit (Pressearbeit, Soziale Medien, Webseite), Vorbereitung von Beschlussvorlagen für das Unterstützerforum und von Anträgen für den Kreistag, Inhaltliche und organisatorische Vorbereitung von Veranstaltungen der Wählervereinigung, Strategische Planung, Beratung und Unterstützung der Fraktionen und der Ortsgruppen bei ihrer Arbeit.
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Des Weiteren obliegt dem Kreiskomitee in Zusammenarbeit mit dem Unterstützerforum die Aufgabe, die Zielsetzungen der Neuen Perspektive Vogtland nach § 2 und die im Unterstützerforum gefassten Beschlüsse politisch geltend zu machen und darauf hinzuwirken, sie mit mehrheitsfähigen Kooperationen in der Kommunalpolitik umzusetzen.
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Das Kreiskomitee setzt sich aus dem/der Kreisgeschäftsführer/in, bis zu zwei stellvertretenden Kreisgeschäftsführern/ Kreisgeschäftsführerinnen und dem/die Sprecher/in im Kreistag zusammen. Die Mitglieder des Kreiskomitees sind ehrenamtlich tätig.
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Die Mitglieder des Kreiskomitees sind gleichberechtigt und können jederzeit eine Sitzung des Komitees beantragen. Das Gremium tritt mindestens einmal pro Quartal zu einer regulären Sitzung zusammen.
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Die Mitglieder des Kreiskomitees werden vom Unterstützerforum für die Dauer von einem Jahr gewählt. Der/Die Sprecher/in im Kreistag wird vom Unterstützerforum für die Dauer von 2,5 Jahren gewählt. Bis zur Wahl eines neuen Kreiskomitees bleibt das alte Kreiskomitee geschäftsführend im Amt.
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Bei der Wahl der Mitglieder ist eine angemessene Vertretung der Regionen des Vogtlandkreises zu berücksichtigen.
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Scheidet ein Mitglied des Kreiskomitees während seiner/ihrer Amtszeit aus oder wird es mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen gültigen Stimmen der registrierten Unterstützerinnen und Unterstützer abgewählt, so ist vom Kreiskomitee innerhalb von zwei Wochen eine/ein Nachfolger/in zu wählen, der/die auf dem nächsten Unterstützerforum bestätigt werden muss.
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Das Kreiskomitee ist beschlussfähig, wenn zu seiner Sitzung ordnungsgemäß eingeladen wurde und wenn mindestens die Hälfte ihrer Mitglieder anwesend sind.
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An den Sitzungen des Kreiskomitees können auch die Ortsgruppensprecher teilnehmen. Sie sind entsprechend einzuladen.
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Die Sitzungen des Kreiskomitees werden von dem/der Kreisgeschäftsführer/in geleitet.
§ 6 Unterstützerforum
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Das Unterstützerforum ist das oberste Beschlussorgan der Wählervereinigung.
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Zu den Aufgaben des Unterstützerforums gehören: die Änderung und Ergänzung dieses Organisationsstatuts, die Änderung und Ergänzung des Grundsatzprogramms, die Wahl des/der Kreisgeschäftsführers/in und der Sprecher/ Sprecherinnen, die Wahl des/der Sprechers/in im Kreistag, die Wahl von Wahlbewerberinnen und Wahlbewerbern, die Verabschiedung des Haushaltsplans, die Verhängung von Ordnungsmaßnahmen gegenüber Unterstützerinnen und Unterstützern, die Beschlussfassung über die Auflösung der Wählervereinigung oder die Verschmelzung mit einer anderen Vereinigung.
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Dem Unterstützerforum gehören alle registrierten Unterstützerinnen und Unterstützer an. Diese besitzen Rede-, Antrags- und Stimmrecht. Sympathisantinnen und Sympathisanten besitzen Rede- und Antragsrecht.
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Die Sitzungen des Unterstützerforums sind öffentlich. Über den Ausschluss der Öffentlichkeit entscheidet das Unterstützerforum.
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Der Unterstützerforum tritt alle zwei Monate zu einer Versammlung zusammen, wobei die Termine an die Sitzungstermine des Kreistags angelehnt sind. Die Einberufung erfolgt durch den/die Kreisgeschäftsführer/in drei Wochen vorher durch eine digitale Einladung der registrierten Unterstützerinnen und Unterstützer mit einer vorläufigen Tagesordnung.
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Ein Beschluss ohne Versammlung (Umlaufbeschluss) der registrierten Unterstützerinnen und Unterstützer ist gültig, wenn alle registrierten Unterstützerinnen und Unterstützer beteiligt wurden und mindestens die Hälfte der Unterstützerinnen und Unterstützer ihre Stimme (virtuell oder in Textform) abgegeben haben und der Beschluss mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst wurde.
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Ein außerordentliches Unterstützerforum ist einzuberufen: auf mit 2/3 Mehrheit gefassten Beschluss des Kreiskomitees, auf Antrag eines Drittels der registrierten Unterstützerinnen und Unterstützer.
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Das Unterstützerforum ist beschlussfähig, wenn zu seiner Sitzung ordnungsgemäß eingeladen wurde sowie wenn mehr als ein Drittel der Stimmberechtigten anwesend sind.
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Die Sitzungen werden von dem/der Kreisgeschäftsführer/in geleitet.
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Beschlüsse und Wahlergebnisse des Unterstützerforums sind zu protokollieren und außer von dem/der Protokollant/in von mindestens zwei Teilnehmer/innen zu unterzeichnen.
§ 7 Finanzen
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Die Wählervereinigung finanziert sich durch Spenden, freiwillige finanzielle Beiträge der registrierten Unterstützerinnen und Unterstützer sowie durch andere legale Einnahmen.
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Die Verwendung der finanziellen Mittel wird vom Kreiskomitee festgelegt und regelmäßig geprüft. Das Kreiskomitee legt dem Unterstützerforum einmal jährlich Rechenschaft ab.
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Die Verwaltung der Finanzen obliegt dem Kreiskomitee.
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Für die Finanzierung von Wahlkämpfen gilt, dass die Kosten zwischen den Kandidatinnen und Kandidaten und der Wählervereinigung aufgeteilt werden. Die Kosten für regionale Wahlkampfveranstaltungen, Informationsstände und den Webauftritt werden überwiegend von der Wählervereinigung getragen.
§ 8 Wahlverfahren
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Bei Wahlen zu Organen und Delegierten im Bereich der Zusammenarbeit mit anderen Vereinigungen kann offen abgestimmt werden, wenn sich auf Nachfrage kein Widerspruch erhebt. Die Wahlen von Wahlbewerberinnen und Wahlbewerbern sind in geheimer Abstimmung durchzuführen.
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Bei Wahlen ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Bei einem erforderlichen zweiten Wahlgang gilt als gewählt, wer die meisten Stimmen erhält.
§ 9 Fraktionen in den kommunalen Vertretungen
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Durch die Wahl von registrierten Unterstützerinnen und Unterstützern oder Sympathiesantinnen und Sympathisanten der Wählervereinigung in kommunale Vertretungen (Kreistag, Stadtrat, Gemeinderat) und die Bildung entsprechender Fraktionen oder Fraktionsgemeinschaften werden dort durch die gewählten Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern der Neuen Perspektive Vogtland Zweck und Ziele der Wählervereinigung vertreten.
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Die Fraktionen konstituieren sich nach der jeweiligen Kommunalwahl und wählen aus ihrer Mitte einen/eine Fraktionsvorsitzenden/Fraktionsvorsitzende und einen/eine Stellvertreter/in.
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Die gewählten Gemeinde-/Stadt-/Kreisräte arbeiten nach dem von der Wählervereinigung beschlossenen Grundsatzprogramm. Sie sind dazu angehalten, das Kreiskomitee und das Unterstützerforum regelmäßig über die Arbeit in den Vertretungen zu informieren, soweit nicht rechtlich verbindliche Verschwiegenheitsgebote dem entgegenstehen.
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Das Kreiskomitee kann Empfehlungen zum Abstimmungsverhalten hinsichtlich einzelner Tagesordnungspunkte, unter Berücksichtigung der Ziele der Neuen Perspektive Vogtland, aussprechen. Das Nichteinhalten dieser Beschlussempfehlungen hat in der laufenden Wahlperiode für den/die einzelnen/e Mandatsträger/in folgenlos zu bleiben.
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Die Arbeit im Kreistag wird durch den/die Sprecher/in im Kreistag, der zugleich Mitglied des Kreistags sein muss, in Zusammenarbeit mit dem/der Kreisgeschäftsführer/in der Neuen Perspektive Vogtland geleitet.
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Die Anträge, die von den Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern der Neuen Perspektive Vogtland in den Kreistag eingebracht werden, bedürfen der Konsultation der registrierten Unterstützerinnen und Unterstützer im Rahmen eines Umlaufbeschlusses. Erst nach einer solchen Konsultation kann ein Antrag in den Kreistag eingebracht werden.
§ 10 Ortsgruppen
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Die Gründung von Ortsgruppen kann in einer Stadt, in einer Gemeinde oder in einer Region erfolgen. Das Kreiskomitee legt die Größe der Ortsgruppe und den Prozess der Gründung fest.
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Eine Ortsgruppe wird von zwei gleichberechtigten Sprechern geleitet, die auf ein Jahr von den registrierten Unterstützerinnen und Unterstützern der Ortsgruppe gewählt werden. Die Sprecher vertreten die Ortsgruppe in der Öffentlichkeit sowie bei den Sitzungen des Kreiskomitees.
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Zweck und Ziel der Bildung und Arbeit von Ortsgruppen soll die stadt- und gemeindebezogene Arbeit des Wählervereinigung auf örtlicher Ebene sein, um die konkreten Belange und Probleme der einzelnen Regionen einbeziehen zu können.
§ 11 Zusammenarbeit mit anderen Vereinigungen
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Die Wählervereinigung ist bestrebt, mit anderen Vereinigungen auf Landes-, Kreis- und Ortsebene zusammenzuarbeiten.
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Eine Zusammenarbeit kann im Rahmen von Kooperationsvereinbarungen erfolgen. Dies kann beispielsweise gegenseitige Wahlempfehlungen, gemeinsame Wahlkampfveranstaltungen und die Berücksichtigung von Kandidatinnen und Kandidaten anderer Vereinigungen auf den Wahllisten der Wählervereinigung umfassen.
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Zur Regelung und Koordinierung der Zusammenarbeit werden schriftliche Kooperationsvereinbarungen angestrebt. Über die Aufnahme von Kooperationen entscheidet das Unterstützerforum mit der Mehrheit seiner Teilnehmerinnen und Teilnehmen.
§ 12 Änderungen des Organisationsstatuts
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Änderungen an dem Organisationsstatut der Wählervereinigung können nur vom Unterstützerforum beschlossen werden.
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Eine Änderung des Organisationsstatus bedarf einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen gültigen Stimmen.
§ 13 Auflösung
Über die Auflösung oder Verschmelzung der Neuen Perspektiven Vogtland entscheidet das Unterstützerforum mit 3/4 Mehrheit, sie kann nicht Gegenstand eines Dringlichkeitsantrags sein. Dieser Beschluss bedarf der Bestätigung durch eine Urabstimmung der registrierten Unterstützerinnen und Unterstützern. Das Kreiskomitee beschließt das Verfahren zur Durchführung einer solchen Urabstimmung.
§ 14 Inkrafttreten
Dieses Organisationsstatut tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
