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Kein Windrad ohne das JA der Bürger vor Ort!

Auf dieser Seite findest Du alle Informationen zum Regionalplan Wind und was Du tun kannst. 

Regionalplan Wind

Was kommt auf das Vogtland zu?

Aktuell werden im neuen Regionalplan Wind die Weichen für die Zukunft unserer Heimat gestellt. Doch was bedeutet das konkret für den Vogtlandkreis? Bisher konnte der Bau von Windkraftanlagen durch kommunale Planung gesteuert werden. Der neue Regionalplan sieht jedoch vor, großflächige Vorranggebiete für Windräder festzulegen.

Grundlage für diesen ideologisch forcierten Ausbau ist ein 2023 unter Robert Habeck beschlossenes Gesetz. Es priorisiert die Windkraft radikal und stellt sie über den Schutz von Natur und Landschaft. Ein Problem: Während der Ausbau massiv vorangetrieben wird, fehlt es weiterhin an Speicherlösungen für den mit bereits bestehenden Anlagen produzierten Strom. Deshalb müssen Anlagen bei Starkwind oder drohender Netzüberlastung oft sogar abgeschaltet werden. Das Ergebnis ist eine unnötige Zerstörung von Biotopen und Landschaften für Anlagen, deren Strom wir ohne Speicher oft gar nicht effizient nutzen können oder sogar unter Wert an unsere Nachbarländer abgeben müssen. Und das ist nur ein Problem an diesem ideologisch forcierten Ausbau! Es gibt noch unzählige weitere!

Der Regionalplan Wind, dessen Entwurf bis zum 06.07.2026 im Rahmen des Beteiligungsverfahrens ausliegt, soll bis Ende 2027 beschlossen werden. Er sieht vor, dass mindestens 1,3 % der Fläche der Planungsregion Chemnitz für Windräder ausgeschrieben werden müssen. Zu dieser Planungsregion gehören: Vogtlandkreis, Erzgebirgskreis, Landkreis Zwickau, Landkreis Mittelsachsen und die Stadt Chemnitz.

 

Die Folgen des Regionalplan WInd für unsere Region:

  • Vorranggebiete werden festgelegt: Wird eine Fläche als „Vorranggebiet“ augeschrieben, hat der Bau von Windrädern absolute Priorität. Andere wichtige Belange wie der Naturschutz, der Artenschutz oder die Bedeutung für den Tourismus treten rechtlich in den Hintergrund.

  • Massive Veränderung des Landschaftsbildes: Moderne Windkraftanlagen erreichen heute Höhen von bis zu 250 Metern. Zum Vergleich: Das ist fast doppelt so hoch wie der Turm der Dresdner Frauenkirche. Diese Giganten prägen unsere einzigartige vogtländische Landschaft dauerhaft und unübersehbar.

  • Verlust der lokalen Mitbestimmung: Die unmittelbare Entscheidung über Standorte direkt vor unserer Haustür fällt nicht mehr im Gemeinderat, sondern in der Regionalversammlung in Chemnitz. Die Lasten der Entscheidung tragen jedoch allein die Menschen vor Ort. Eine Ablehnung von Windkraftprojekten durch die betroffenen Gemeinden ist nur noch über strikte sachbezogene Einwände möglich, nicht aber aus politischem Willen heraus. Einzige Ausnahme: Flächen im direkten Eigentum der Kommune. Darüber hinaus können die Städte/Gemeinden und Landkreise bis zum 06.07.2026 eine Stellungnahme beim Planungsverband der Region Chemnitz abgeben.

1. Karte des Regionalplan Wind mit Windvorranggebieten

(inklusive Gemeindegrenzen)

Karte Regionalplan Wind Vogtlandkreis_edited.jpg

2. Kompletter Entwurf des Regionaplan Wind 

3. Beteiligungsportal des Planungsverbandes

Weitere Karten und Informationen zum Regionalplan Wind (sowie eine interaktive Karte - aber ohne Gemeindegrenzen) findest Du auf dem Beteiligungspotal des Planungsverband Region Chemnitz.

4. Interaktive Karte

Eine interaktive Karte mit allen geplanten Windvorranggebieten findest du auf dem Geoportal des Vogtlandkreises unter der Rubrik "Aktuelles".

Was wir tun können?

1. Einwände einreichen.

Lehnst Du diesen ideologisch forcierten Windkraftausbau ab und möchtest Du keine Windräder im Vogtlandkreis haben? Bis zum 06.07.2026 kannst Du deine sachlichen Einwände gegen den Regionalplan Wind beim Planungsverband Region Chemnitz einreichen. Das gleiche Recht haben auch Deine Stadt/Gemeinde und Deinen Landkreis. 

 

NUTZE DIESE MÖGLICHKEIT! Vernetze Dich mit deinen Nachbarn, Gemeinderäten und Kreisräten und gebt gemeinsam Stellungnahmen mit konkreten Einwänden ab.

Alle Informationen hierfür findest Du auf dem Beteiligungspotal des Regionalverbandes. 

2. Vor Ort aktiv werden.

Vernetze Dich mit Deinen Nachbarn, Deinem Bürgermeister und dem Stadt-/Gemeinderat. Mache den Regionalplan Wind zum Top-Thema in Deinem Ort und fordere Mitbestimmung ein - etwa durch die Initiierung eines Bürgerentscheids. Die Stadt Naunhof hat es am 01. März 2026 vorgemacht. 

Beteilige Dich vor Ort an den bestehenden Bürgerinitiativen oder gründe selbst eine. 

Kläre ab, wem die Grundstücke gehören, die als Windvorranggebiete ausgewiesen werden sollen. Denn bei kommunalen Grundstücken (die im Besitz der Stadt oder Gemeinde sind) hat der Stadt- oder Gemeinderat ein direktes Mitspracherecht: Als Eigentümerin kann die Kommune die Nutzung ihrer Flächen für Windkraft schlichtweg verweigern. Auch private Grundstückseigentümer können nicht gezwungen werden, ihr Land für Windräder zu verpachten.

 

Brauchst Du Unterstützung? Dann melde Dich bei uns!

3. Argumentationshilfe

Hier findest Du eine Faktensammlung und Argumentationshilfe zum Thema erneuerbare Energien:

4. Bürgerentscheid in Naunhof gegen Windkraftausbau 
(März 2026)

Naunhof macht es vor: Druck von allen Seiten! 

Dass wir nicht völlig machtlos sind und Druck von allen Seiten kommen muss, zeigt ein aktuelles Beispiel aus Sachsen. Am 01. März 2026 setzten die Bürger der Stadt Naunhof (Landkreis Leipzig) ein klares Zeichen gegen den geplanten Ausbau der Windkraft.

 

Eine deutliche Mehrheit von 70,5 % stimmte einem Bürgerentscheid zu. Dieser Erfolg bindet die Stadtverwaltung für die nächsten drei Jahre: Sie ist nun gesetzlich verpflichtet, alle rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten zu nutzen, um den Bau von Windrädern auf dem Stadtgebiet zu verhindern oder zumindest in ihren Auswirkungen abzuschwächen. 

Die Folge: Die Stadtverwaltung kann sich nicht mehr auf die Begründung „Vorgaben von oben“ berufen. Sie muss nun aktiv gegen Windradprojekte argumentieren und alles in ihrer Macht stehende tun, um den Bau innerhalb des Stadtgebietes zu verhindern. 

Die originale Abstimmungsfrage: 

"Sind Sie dafür, dass die Stadt Naunhof im Rahmen ihres Einvernehmens nach § 36 BauGB alle rechtlich und tatsächlich zulässigen Möglichkeiten nutzt, um die Errichtung von Windenergieanlagen auf dem Stadtgebiet zu verhindern, mindestens aber in ihren Auswirkungen einzuschränken?"

(Die Frage wurde bereits durch die Landesdirekion Sachsen rechtlich geprüft.)

Besonders stark: Die Initiative für den Bürgerentscheid ging direkt von den Bürgern der Stadt aus – ein echtes Beispiel für gelebte Demokratie. 

Naunhof zeigt: Ein Bürgerentscheid schafft ein unverfälschtes Bild der Bürgermeinung und erzeugt massiven politischen Druck, der weit über einen einfachen Stadtratsbeschluss hinausgeht. Zudem wird ein solcher Bürgerentscheid auch in der Öffentlichkeit stärker wahrgenommen.

Weitere Infos zum Bürgerentscheid findest du auf der Webseite von Naunhof.

5. Voraussetzungen für einen kommunalen Bürgerentscheid in Sachsen

Der Weg zum Bürgerentscheid in Sachsen

(gemäß der Sächsischen Gemeindeordnung)

 

1. Das Bürgerbegehren (Der Antrag)

Bevor es zum Bürgerentscheid kommt, müssen die Bürger ein Bürgerbegehren einreichen.

  • Schriftform: Das Begehren muss schriftlich eingereicht werden.

  • Fragestellung: Die Frage muss so formuliert sein, dass sie mit „Ja“ oder „Nein“ beantwortet werden kann. Die Frage von Naunhof kann als Vorbild dienen.

  • Begründung: Das Vorhaben muss begründet werden.

  • Kostenschätzung: Es muss ein Vorschlag zur Deckung der Kosten der verlangten Maßnahme enthalten sein (hier hilft die Gemeindeverwaltung oft auf Anfrage).

  • Vertrauenspersonen: Es müssen drei Personen benannt werden, die die Unterzeichner vertreten.

2. Das Unterschriften-Quorum

Damit das Bürgerbegehren zulässig ist, muss ein gewisser Anteil der Bürger unterschreiben:

  • In Städten/Gemeinden müssen mindestens 5 % der Bürger (wahlberechtigte Einwohner) das Begehren unterzeichnen.

  • Frist: Wenn sich das Begehren gegen einen bereits gefassten Stadtratsbeschluss richtet, muss es innerhalb von 8 Wochen nach Bekanntgabe des Beschlusses eingereicht werden.

 

3. Zulässigkeit (Was darf entschieden werden?)

Nicht jedes Thema ist für einen Bürgerentscheid zulässig.

  • Zulässig: Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises der Stadt/Gemeinde (z. B. Nutzung kommunaler Flächen, Bauvorhaben der Stadt).

  • Nicht zulässig: Angelegenheiten, die dem Bürgermeister übertragen sind, die Haushaltssatzung, Abgaben/Entgelte oder Personalentscheidungen der Verwaltung.

  • Wichtig für Windkraft: Ein Bürgerentscheid kann die Stadt/Gemeinde dazu verpflichten, im Rahmen ihrer Möglichkeiten politisch/rechtlich gegen Planungen vorzugehen (wie im Beispiel der Stadt Naunhof).

  • Prüfung: Über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens muss nach erfolgreichem Sammeln der Unterschriften der zuständige Stadtrat/Gemeinderat abschließend entscheiden.

 

4. Der Bürgerentscheid (Die Abstimmung)

Wird das Bürgerbegehren für zulässig erklärt, kommt es innerhalb von drei Monaten zum Bürgerentscheid. Damit dieser gültig ist, müssen zwei Bedingungen erfüllt sein:

  1. Die Mehrheit: Die Mehrheit der abgegebenen Stimmen muss mit „Ja“ stimmen.

  2. Das Zustimmungsquorum: Diese Mehrheit muss mindestens 25 % aller stimmberechtigten Bürger ausmachen.

Der Stadtrat kann dem Bürgerbegehren auch direkt zustimmen. In diesem Fall entfällt der Wahlgang und das Ziel ist sofort erreicht. 

 

Wirkung: Ein gewonnener Bürgerentscheid ist für die Verwaltung bindend – in der Regel für eine Dauer von drei Jahren.

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