Geduldet oder nicht: Verwaltung legt keine eindeutige Antwort vor.
- Neue Perspektive Vogtland
- 29. Juli
- 1 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 15. Sept.

Ausreisepflichtige Asylbewerber: Wie viele Personen sind geduldet und wie viele nicht? Verwaltung legt keine eindeutige Antwort vor!
In einer offiziellen Antwort auf die Anfrage unseres Kreisrats Gunnar Gemeinhardt zum Umgang mit ausreisepflichtigen Asylbewerbern im Vogtlandkreis nennt die Verwaltung die verschiedenen Herkunftsländer (inklusive der Zahl der ausreisepflichtigen Asylbewerber) und betont, dass es sich „in der Regel“ um Personen mit Duldung handelt.
Was dabei völlig fehlt: eine klare Unterscheidung zwischen tatsächlich vollziehbar Ausreisepflichtigen und geduldeten Personen. Dabei macht genau das den entscheidenden Unterschied!
Ohne diese Differenzierung bleibt die Auskunft der Verwaltung vage und irreführend. Eine sachliche Diskussion über Rückführungen oder integrationspolitische Maßnahmen wird damit unnötig erschwert.
Wir fordern: Klare Zahlen, ehrliche Kommunikation und eine saubere Trennung zwischen Duldung und tatsächlicher Ausreisepflicht! Wie möchte man das Thema Rückführungen sonst glaubhaft behandeln, wenn bei einer solchen Frage keine eindeutige Antwort vorgelegt werden kann?
Euer Team der Neuen Perspektive Vogtland